Der Weg zum Führerausweis

1. Nothelferkurs

Den Nothelferkurs darfst du schon vor deinem 17. Geburtstag absolvieren. Hast du ihn abgeschlossen bleibt er für 6 Jahre gültig. Hier findest du Kurse in deiner Nähe:

2. Mindestalter

Das Mindestalter für den Führerausweis der Kategorie B beträgt 17 Jahre. 

3. Gesuch Lernfahrausweis

Das Gesuchsformular des Kantons Schwyz kannst du hier herunterladen.

4. Sehtest

Der Sehtest kann bei jedem ermächtigen Optiker gemacht werden und ist 2 Jahre gültig. Unbedingt die ID und das Gesuchsformular zum Sehtest mitnehmen.

5. Identifikation bzw. Personaliennachweis beim Einwohneramt oder Strassenverkehrsamt

Wird das Gesuch erstmals eingereicht bzw. besitzt du noch keinen Führerausweis, so musst du persönlich beim Einwohneramt oder beim Verkehrsamt zum Vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis (Identitätskarte / Pass / Ausländerausweis) vorlegen, beim Verkehrsamt zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung.

6. Theorieprüfung

Nach Einreichen der Gesuchsunterlagen bekommst du vom Strassenverkehrsamt, wenn alles in Ordnung ist eine Berechtigung zum Ablegen der Theorieprüfung. Jetzt kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden.

Solltest du Hilfe beim Lernen von der Theorie benötigen, bin ich dir sehr gerne behilflich.

Den Ort zum Ablegen der Theorieprüfung kannst du selbst bestimmen. Möglich ist:

7. Fahrunterricht

Spätestens wenn du die Theorieprüfung bestanden hast freue ich mich über deine Anmeldung für den Fahrunterricht.

8. Verkehrskundeunterricht

Vor- oder während den Fahrstunden musst du den obligatorischen Verkehrskundeunterricht besuchen.

9. Praktische Führerprüfung

Die praktische Führerprüfung kannst du frühestens 1 Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolvieren. Wenn du beim Erhalt des Lernfahrausweises mind. 20 Jahre alt warst, entfällt die Wartefrist von einem Jahr. 

10. Weiterbildungskurs (wab-Kurs)

Der Weiterbildungskurs dauert ein Tag und muss innerhalb eines Jahres nach der Führerprüfung absolviert werden.