Der Weg zum Führerausweis
1. Nothelferkurs
Den Nothelferkurs darfst du schon vor deinem 18. Geburtstag absolvieren. Hast du ihn abgeschlossen bleibt er für 6 Jahre gültig. Hier findest du Kurse in deiner Nähe:
2. Mindestalter
Das Mindestalter für den Führerausweis der Kategorie B beträgt 18 Jahre.
3. Gesuch Lernfahrausweis
Das Gesuchsformular des Kantons Schwyz kannst du hier herunterladen.
4. Sehtest
Der Sehtest kann bei jedem ermächtigen Optiker gemacht werden und ist 2 Jahre gültig. Unbedingt die ID und das Gesuchsformular zum Sehtest mitnehmen.
5. Identifikation bzw. Personaliennachweis beim Einwohneramt oder Strassenverkehrsamt
Wird das Gesuch erstmals eingereicht bzw. besitzt du noch keinen Führerausweis, so musst du persönlich beim Einwohneramt oder beim Verkehrsamt zum Vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis (Identitätskarte / Pass / Ausländerausweis) vorlegen, beim Verkehrsamt zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung.
6. Theorieprüfung
Nach Einreichen der Gesuchsunterlagen bekommst du vom Strassenverkehrsamt, wenn alles in Ordnung ist eine Berechtigung zum Ablegen der Theorieprüfung. Jetzt kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden.
Solltest du Hilfe beim Lernen von der Theorie benötigen, bin ich dir sehr gerne behilflich.
Prüfungstage sind jeweils der Mittwoch-Nachmittag und jeden zweiten Montag-Nachmittag.
Den Ort zum Ablegen der Theorieprüfung kannst du selbst bestimmen. Möglich ist:
- Verkehrsamt, 6430 Schwyz, Schlagstrasse 82, Tel. 041 819 21 34
- Verkehrsamt, Prüfstelle, 8808 Pfäffikon, Gwattstrasse 3, Tel. 041 819 17 53
7. Fahrunterricht
Spätestens wenn du die Theorieprüfung bestanden hast freue ich mich über deine Anmeldung für den Fahrunterricht.
8. Verkehrskundeunterricht
Vor- oder während den Fahrstunden musst du den obligatorischen Verkehrskundeunterricht besuchen.
9. Praktische Führerprüfung
Sobald du für die Prüfung bereit bist melde ich dich an.
10. Weiterbildungskurs
Der Weiterbildungskurs dauert ein Tag und muss innerhalb eines Jahres nach der Führerprüfung absolviert werden.
Falls du die Führerprüfung schon erfolgreich bestanden hast und dein provisorischer Führerausweis vor dem 31.12.2019 abläuft, musst du zwei Kurstage absolvieren. (Gesetzesänderung vom 14.12.2018)