Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 31.12.2014 

Der Lernfahrausweis ist stets mitzuführen.

Die einmalige Versicherungs- und Administrationspauschale von CHF 100.- ist bei Beginn des Fahrunterrichtes zu begleichen. Durch den Versicherungsbeitrag des Fahrschülers sind Schäden, die während dem Fahrunterricht oder der Führerprüfung durch das Verschulden des Fahrschülers entstehen versichert.

Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Absagen oder Änderungen müssen bis 24 Stunden vor Terminbeginn telefonisch oder schriftlich bei Nicoles Fahrschule eingehen, ansonsten wird der ganze Betrag für den vereinbarten Termin fällig. Ausgenommen sind krankheitsbedingte Absagen mit Arztzeugnis.

Die Zwischenrechnungen sind innert 10 Tagen und die Endrechnungen innert 30 Tagen zu begleichen. Wer innert angegebener Frist den geschuldeten Betrag nicht begleicht, erhält eine erste- und letzte schriftliche Mahnung. Die Kosten für die Mahnung belaufen sich auf CHF 50.-

Wenn wegen Wegzugs die neue Wohnadresse ausfindig gemacht werden muss, belaufen sich die Kosten dafür auf CHF 50.-

Die gesamten Kosten, die während einer Betreibung entstehen gehen vollumfänglich zu Lasten des Schuldners oder der Schuldnerin. Zusätzlich erhebt Nicoles Fahrschule im Falle einer Betreibung eine Aufwandgebühr in der Höhe von mindestens CHF 200.-

Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin ist dafür verantwortlich, dass er/sie zum vereinbarten Termin pünktlich und in fahrfähigem Zustand erscheint. Sollte Nicoles Fahrschule den Fahrunterricht auf Grund fehlender Fahrfähigkeit des Fahrschülers /Fahrschülerin nicht durchführen oder abbrechen müssen, bleibt der Betrag für die vereinbarte Unterrichtsdauer trotzdem geschuldet.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Nicoles Fahrschule jederzeit ergänzt oder abgeändert werden.

 Gerichtsstand ist am Firmensitz von Nicoles Fahrschule

Menü schließen